Sebbis Blog

Schlagwort: Apple

  • Kein Verständnis

    James Comey, seit einem Jahr Chef des amerikanischen FBI lässt folgenden Satz in einem Interview entweichen, in dem es über die zukünftig aktivierte Verschlüsselung des kompletten Dateisystems auf Smartphones mit Android (Google) und iOS (Apple) geht:

    What concerns me about this is companies marketing something expressly to allow people to place themselves beyond the law.

    … und mit Waffen verkaufen fühlt sich das FBI wohl. Amerikaner …

  • Neue iPhones und 16 GB kosten immer noch 100 €

    iPhone 5C

    Es gibt ein neues iPhone … 5S. Doppelt so schnell, tollere Kamera und ein Fingerabdrucksensor. Bla. Daneben ein iPhone 5C, das im Wesentlichen das alte iPhone 5 mit einer bunten Plastikhülle ist. Spiegel Online titelt „Neues Billigmodell“, aber wirklich billig ist es nicht. Die 16 GB Version kostet 600 €, während das neue 5S mit gleicher Speicherausstattung 700 € kostet.

    16 GB mehr (=32 GB) kosten bei beiden nochmal 100 € drauf und eine weitere Verdopplung nochmals 100 €.

    Seit wie vielen Jahren gibt es nun schon diese Preisstaffelung? Ich weiß noch wie das originale iPhone 2007 mit 8 GB herauskam. Mein nächstes war das 3GS Mitte 2009 und seit dem gilt bei Apple, die ersten 16 GB mehr kosten 100 €, die nächsten 32 GB ebenfalls 100 € … das während in dieser Zeit der GB Preis bei SSDs auf mittlerweile 50 Cent gesunken ist, d.h. die Preisstufen müssten für diesen minimal unterschiedlichen Speicherunterschied eigentlich bei 8 bzw. 16 € liegen. Ach so ja, Platz sparen, also SD-Karte? Eine Micro-SDXC Karte mit 64 GB und guter Geschwindigkeit kostet momentan maximal 63 € …

    Einige andere Hersteller folgen diesem schlechten Beispiel (nicht erweiterbar und Unsummen für ein paar Gigabytechens mehr), andere zum Glück nicht mehr.

    Mein Kauftipp für Billigheimer? Wenn man 600 € wirklich als billig empfindet dann sollten 700 € für das Topmodell auch kein Problem sein, oder? Sonst gibt es das Galaxy S4 von Samsung zur Zeit für unter 450 € (und kann leicht mit purem Android – statt Touchwiz – bespielt werden). Die HTC und Sony Topmodelle gibt es ebenfalls um den Preis … und ganz ehrlich, so um 400-500 € hätte ich eigentlich auch Apples „Billigtelefon“ erwartet, aber da liegt jetzt nur das 2 Jahre alte iPhone 4S mit kläglichen 8 GB Speicher …

  • When you think about the iPhone …

    Die Parodie trifft es ziemlich gut. Adjektive mag Apple sehr … „amazingextraordinarilyeverfantastibeautifulishINCREDIBLE! Really! Everything! Amazing! More! Full! Wide! Screen! And it’s all new, completely different and simply awesome!“

    Das Original von Apple selbst:

  • Apples „Bounce Back“ Patent

    Man wird irgendwie darüber gelesen oder davon gehört haben. Apple hat Samsung verklagt und Samsung hat verloren (natürlich gehen sie in Berufung). Unter anderem ging es auch um die Bestätigung von lustigen Softwarepatenten für die Apple im Vergleich zu den Hardwarepatenten anderer Firmen Unsummen verlangt bzw. verlangen will, weil das ja die „User Experience“ sei und damit entscheidend. Dass so ein Gerät ohne die Funktionen der Hardware nicht existieren kann, sei dabei mal geschwind unter den Tisch gekehrt.

    Absurde Patente gibt es ja immer mal wieder. Von den meisten hört man nie etwas, einige gelangen aber in die Schlagzeilen. Amazons 1-Klick-Patent sei hier exemplarisch erwähnt. Aber hier geht es mir um das „Bounce Back“ Patent von Apple (US7469381) … man muss ja schon fast von Glück schreiben, dass dieses Patentsystem nur in Amerika existiert.

    If an edge of the electronic document is reached while translating the electronic document in the first direction while the object is still detected on or near the touch screen display, an area beyond the edge of the document is displayed. After the object is no longer detected on or near the touch screen display, the document is translated in a second direction until the area beyond the edge of the document is no longer displayed.

    Ok, so weit so gut. Versetzen wir uns mal in die Lage eines x-beliebigen Programmierers, der eine Scrollfunktion implementieren möchte. Man möchte also gerne ein Dokument, welches größer als der Anzeigebreich ist, mit dem Finger oder Zeiger mitlaufen lassen. Dazu bekommt man vom System bei jeder Bewegung Koordinaten geliefert und schiebt das Dokument um entsprechend viele Pixel in diese Richtung. Wenn man nichts weiter als das macht, dann wird das verschobene Objekt unweigerlich irgendwann eine Lücke zum Bildschirmrand lassen, eben wenn es „zu weit“ verschoben wird („reached an edge“), und so einen Bereich außerhalb bzw. hinter dem Dokument anzeigen.

    Weil das doof aussieht wird der Programmierer sich vielleicht denken, ok … wenn der Benutzer loslässt, dann schiebe ich das Dokument einfach wieder zurück an die Ecke, damit es wieder passt. Das geht a) mit direkter Festlegung dieser Koordinaten oder b) mit einer kleinen Animation damit es hübsch wirkt. Ein relativ simpler Gedanke auf den jeder beinahe sofort kommen kann. Und genau das ist der Inhalt von Apples ‚381 Patent. Etwas mit so gut wie keiner messbaren Erfindungshöhe, zumal es dann noch einschränkend nur für Touchscreens und nur für Berührung mit dem Finger gilt und auch nur wenn es sich um eine Webseite, Bild, Text, Tabelle, Email, Präsentation oder eine Liste von Einträgen handelt. Also ein Spezialfall der allgemeinen Lösung dieser Problemklasse.

    Um in den USA dieses Patent nicht zu verletzen müsste man eine normale Scrollfunktion also extra mit zusätzlichen Überprüfungen versehen damit das Dokument z.B. nicht über den Rand hinaus verschoben werden kann (Android ohne Modifizierungen der Hersteller macht das so) oder auf andere Tricks zurückgreifen.

    Ich gebe ja zu, das iPhone hat so ziemlich als erstes Gerät diesen Effekt wahrnehmbar (d.h. in großen Stückzahlen) benutzt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass vor 2007 kein Mensch eine Objekt-verschiebe-Funktion-mit-elastischem-an-den-Rand-des-Anzeigebereichs-zurückfedern programmiert hat.

    Zum Glück sind solche Späße in Europa größtenteils nicht patentierbar. Vielleicht in Zukunft ein Standortvorteil?

    P.S.: Einige argumentieren, dass dieses Patent auch „Scroll down to Refresh“ abdecken würde. Das denke ich allerdings nicht, denn wie schon geschrieben deckt das Patent nur einige sehr spezielle Fälle ab. So muss der außerhalb sichtbare Bereich entweder schwarz, grau, weiß oder eine andere Farbe (nicht durchsichtig) haben und sich sichtbar vom Dokument abheben. Diese Refreshfunktion ist aber, zumindest in der Implementierung in der ich sie verwende, einfach nur ein weiterer Listeneintrag im Dokument, damit Teil des Dokuments selbst und eben nicht außerhalb auch wenn der Eintrag in der Liste sich sichtbar vom Rest der Liste unterscheidet. Ergo nicht abgedeckt …

  • Warum in den USA so viele iPhones verkauft werden

    In den USA verkauft Apple jedes zweite Smartphone, weltweit liegt Android allerdings mittlerweile weit vor iOS (Apple). Woran kann das liegen?

    Kurze Antwort: Subventionen!

    Schaut man über den Teich gibt es dort durchaus vergleichbare Verträge wie hierzulande. So kann man ein iPhone 4S dort für 200 Dollar bekommen und hat dann für 60 Dollar im Monat einen Tarif mit 450 Minuten und 300 MB Daten. Irgendwie so halbwegs vergleichbar. Aber was passiert, wenn man das iPhone selber für 600+ Dollar gekauft hat? Der monatliche Preis ändert sich bei AT&T z.B. gar nicht. Nada. Bei den anderen Anbietern in den USA scheint das ähnlich zu sein, zumindest wenn man sich schnell durch ihren Bestellprozess klickt.

    Dazu kommt noch, dass die Netze dort untereinander nicht kompatibel sind. Will man also den Anbieter wechseln, braucht man fast immer ein neues Smartphone.

    Durch dieses Konstrukt kosten alle Smartphones in den USA in etwa gleich viel. 100 Dollar hin oder her machen bei den Beträgen über 2 Jahre (Vertrag) kaum etwas aus. Das heißt über den Preis gibt es dort kaum einen Wettbewerb, warum sollte man dann also nicht ein hochwertiges iPhone oder Samsung Galaxy S3 nehmen, wenn man mit einem Galaxy Y so gut wie nichts spart?

    Anders in Deutschland (und im Rest der Welt bzw. vor allem Österreich, die Schweine!). Hier bezahlt man deutlich weniger, wenn man kein verbilligtes Handy bei Vertragsabschluss genommen hat und sieht auf einen Blick wie viel teurer so ein Gerät wird, wenn man es sich nicht selbst vorher kauft, sondern über 2 Jahre abstottert. Das bedeutet, dass man sehr wohl etwas sparen kann, wenn man ein preiswerteres Smartphone nimmt bzw. sein altes weiterverwendet.

    Verstanden? Egal … Subventionen bestimmen den Markt in den USA und das sorgt für den Erfolg sehr teurer Geräte.

  • Der Wert einer Appstore Freigabe

    Das iPhoneblog fragt nach dem Wert einer Freigabe im App Store (Apple). Eine Antwort aus den Kommentaren:

    Im AppStore drin zu sein ist so wie wenn Deine Freundin ein Supermodel ist. Freu Dich über jeden Tag, den ihr miteinander verbringen könnt, und wenn sie irgendwann die Tür nicht mehr aufmacht freu Dich über die Zeit die Du mit ihr verbringen konntest.

    Genial! Aber genau so ist es bei Apple (leider) und anderen geschlossenen Systemen nun einmal. Supermodel-Dating ;-)

  • Ein „neues Ipad“ in den USA zu kaufen kann teuer werden

    Normalerweise würde man denken, dass man hier mit dem aufgedruckten Preis von 499 Dollar ein Wahnsinnsschnäppchen macht, aber das kann ganz schnell nach hinten losgehen. Einige Blogs schreiben da von einer unglaublichen Ersparnis … also rechnen wir mal nach:

    499 Dollar sind 379 Euro (aktueller Umrechnungskurs). Hat man das Geld umgetauscht oder benutzt eine deutsche Kreditkarte, dann kommen da nochmal deftige Wechselkursgebühren oder Auslandseinsatz drauf, also rechnen wir lieber mal mit 390 Euro. Dann fliegt man nach Deutschland zurück und das iPad ist nicht das einzige was man gekauft hat oder anders gesagt man kommt über die 430 Euro Freibetrag. Also nochmal 19% MwSt drauf, sind wir schon bei 464 Euro. Gar nicht mehr so weit weg von den 479 Euro im deutschen Apple Store.

    Dann hat man ja nun ein amerikanisches Stromkabel und braucht noch den entsprechenden Adapter für ein paar Euro.

    Und jetzt kommt der richtige Haken … die lokale Steuer hier. Im Fall von New York – wo ich mich gerade befinde – sind das nochmal 8,75% und die bekommt man ggf. nicht so leicht am Flughafen zurück, dass sich das lohnen würde. Also haben wir einen Endpreis von 505 Euro plus den Kosten für den Steckeradapter.

    Wenn einem eine Rechnung vom Apple Store an der 5th Avenue New York so viel Wert ist, dann ok … aber sonst … ne ;-)

    P.S.: Ich war kurz am Überlegen … aber letztendlich ist es nur ein iPad mit besserem Display, das immer noch relativ grob ist, wenn man es mit aktuellen Handy Displays vergleicht. Gut, ein paar coolere Apps noch oben drauf … und ja, man merkt leider den Gewichtsunterschied zum iPad2 … obwohl es so wenige Gramm sind, das iPad (und auch das iPhone) waren immer schon schwerer als die Konkurrenz :/

  • iPad3 Warteschlange an der 5th Avenue in New York

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    Die Spinner … Spot Nr. 3 ist für momentan $900 zu haben :-)

  • Die Mehrwertsteuer und der Android Market

    Etwas über das ich mir vorher noch keine Gedanken gemacht habe, aber jetzt schon sind die Steuern für Einnahmen aus App Verkäufen … z.B. im Android Market. Klar, man zahlt Steuern wie auf jede Einnahmequelle, aber was ist mit der Mehrwertsteuer? So ganz klar ist das irgendwie nicht und Google Checkout wälzt die ganze Verantwortung dafür auf den Verkäufer ab ;-)

    Deshalb hier ein Versuch der Erklärung. Ich hoffe man korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

    Ist man Kleinunternehmer und darf noch keine Mehrwertsteuer auf Rechnungen schreiben, so muss man diese auch nicht im Android Market angeben. Sind die Jahreseinnahmen höher und man wird umsatzsteuerpflichtig, dann muss man sie angeben, aber als Verkäufer in der EU, nur für EU-Kunden. Google Checkout bietet genau diese Option aber seltsamerweise auch die Möglichkeit die Steuern in der EU pro Land festzulegen. Gibt es da noch irgendeine Sonderregel, die ich übersehen habe?

    Ein bisschen seltsam ist dann auch noch, dass bei Apps generell der Preis ohne Mehrwertsteuer anzugeben ist, d.h. die wird erst beim Kauf draufgeschlagen. Steht im Market also 99 Cent, dann kostet sie beim Kauf 1,18 Euro und manche Kunden könnten sich verarscht fühlen … denn wie schon gesagt, manchmal gibt es keine Mehrwertsteuer (Nicht-EU-Verkäufer oder Kleinunternehmer) und manchmal schon.

    Das Ende vom Lied ist übrigens, dass von einer in der EU angebotenen App, für die ein EU-Bürger nicht mehr als 99 Cent bezahlen soll, nicht viel übrig bleiben wird. Nach Abzug der Mehrwertsteuer sind das 83 Cent (das ist der Preis den man bei Google als Verkaufspreis angeben muss). Google nimmt sich 30% davon, also bleiben noch 58 Cent und die muss man dann ja auch noch normal versteuern. Bei einer App, die einen Endkunden nicht mehr als 1,99 Euro kosten soll bleiben am Ende nur 1,17 Euro übrig.

    Wie ist das eigentlich beim iOS App Store? Die Endkundenpreise sind dort ja fest. Wird die Mehrwertsteuer dort je nach Land von Apple eingetrieben? Ist die in den 30% schon enthalten, die Apple nimmt? Was ist dort mit Verkäufern, die keine Mehrwertsteuer angeben müssen bzw. dürfen? Auf den Rechnungen von Apple/iTunes steht jedenfalls nie die Mehrwertsteuer dabei.

    Kompliziert :/

  • Wieder Schnäppchenangebote bei Amazon und Apple

    Thanksgiving ist bei uns zwar kein Feiertag – die Amerikaner feiern eine Versöhnung zwischen Pilgervätern und Indianern – aber Sonderangebote zum sogenannten Black Friday und Cyber Monday gibt es trotzdem auch bei uns. Super!

    Wie letztes Jahr gibt es bei Amazon also ab Montag den 28. November stark reduzierte Blitzangebote, die vermutlich wieder nach wenigen Sekunden ausverkauft sein werden. Um Lockvogelargumenten zu entgehen wird die Aktion nun 3 Tage dauern.

    Bei Apple hingegen gibt es alles am heutigen Freitag reduziert zu haben. So kostet ein iPad2 35 Euro weniger, ein Macbook sogar 91 Euro weniger, usw. (inklusive diversem Zubehör).

    Wer’s braucht oder noch keine Geschenke hat, dort könnt ihr euch jedenfalls heute und ab Montag das Geld aus den Taschen saugen lassen ;-)