Rechtsfrage: Wille etwas anzuschauen dem Besitz der Sache gleichsetzbar?

Der Spiegel schrieb über ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Hamburg in dem es um den Besitz von Kinderpornos geht. Ganz offensichtlich eine strafbare Sache, aber weiter unter im Spiegelartikel steht folgender Satz (die Bilder wurden wie alles was man im Netz anschaut im Browsercache gespeichert):

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts ist es jedoch irrelevant, ob die Videos und Bilder bewusst gespeichert oder nur flüchtig angeschaut werden. Der Wille, Kinderpornos zu betrachten und über die Bilder und Videos verfügen zu können, ist demzufolge mit dem Besitz einer Videokassette gleichzusetzen.

Hmm … ernsthaft? Also zunächst einmal ist es relativ leicht Leute auf Seiten mit illegalen Inhalten zu locken damit sie sich alle schön strafbar machen. Anders kann ich mir die Verbreitung von Botnetzen und Menschen, die in Abofallen tabsen nicht erklären. Und zweitens scheint das hier GEZ-Ausmaße anzunehmen … der Wille ist gleich dem Besitz? Geht das so einfach? Kann nicht jeder mit ein paar Klicks über Bilder und Videos verfügen? Wurde das damals nicht mit sehr kurzen Linkstrecken auch von der Webseite des BKA aus gezeigt?

Naja egal … auf geht’s gen Nürnberg! Campen ;-)


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Kommentare

4 Antworten zu „Rechtsfrage: Wille etwas anzuschauen dem Besitz der Sache gleichsetzbar?“

  1. Avatar von Flüge

    Die Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg ist nun wirklich ein wenig kurios. Kann ich den Browsercache überhaupt beeinflussen?

  2. Avatar von Dominic

    Hallo, .

    ich denke, dass mir differenzieren muss. Wenn jemand unbewusst auf einer Kinderporno-Seite landet (wie auch immer das gehen soll), dann fehlt es ja gerade am Willen und er würde sich nicht strafbar machen. Es reicht aber, wenn Du den Willen hast dir solche Seiten anzugucken, dass auch nur flüchtig auf der Seite warst.

    (Zur Anmerkung: Ich habe das Urteil noch nicht im Detail gelesen)

    Grüße aus Berlin

  3. Avatar von Sebbi

    Danke für die Wortmeldungen. Ich denke man sollte schon auch die Leute bestrafen, die so etwas anschauen egal ob sie es nun speichern oder nicht (und damit evtl. nur im Cache haben). Allerdings ist es problematisch auf Grund eines gefundenen Browsercaches gleich jemanden zu verklagen. Wer muss denn nachweisen, dass der Wille bestand? Denn wie schon gesagt, in Zeiten von URL-Verkürzungsdiensten ist es ein leichtes viele hundert Leute auf zwielichtige Webseiten umzuleiten, ohne dass sie das wollten.