Steuervorteile durch Bloggen?

Mal abgesehen von dem Nachteil, dass man eigentlich nichts verwenden darf, bei dem kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist bzw. man dafür extra bezahlen muss, gibt es eigentlich Steuervorteile für Blogger?

Jede Webseite mit Werbung und dementsprechenden Einnahmen sollte wohl als Gewerbe angemeldet sein, zumindest hat man mir das so damals gesagt und so ist dieses Blog demnach auch Teil eines Gewerbes. Aber ist es dann nicht auch so, dass sämtliche Kinobesuche, Restaurantbesuche, DVDs, Computerspiele, Reisen, Konzerte & Festivals und Gadgets über die man so schreibt eigentlich Ausgaben des Gewerbes sind? Denn diese Ausgaben waren ja nötig um darüber schreiben zu können und ich sehe all das für mich als Arbeit an … also in wie fern kann man diese „Freizeitausgaben“ denn eigentlich von der Steuer absetzen? Komplett? Das wäre natürlich spitze und ein riesiges Schlupfloch, oder nicht?

Denkt mal drüber nach! Schadet ja nicht, das bei der anstehenden Steuererklärung mal auszuprobieren :twisted:


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Kommentare

8 Antworten zu „Steuervorteile durch Bloggen?“

  1. Avatar von Heuni

    Geile Idee, aber sag mal, nimmst Du was? *grins*
    Ne, ich find den Ansatz schon mal sehr geil, wer was weiß, schreiben.
    Heuni

  2. Avatar von Freytag
    Freytag

    Mhh…

    Als Idee wirklich hammer :) Man wäre das ein cooles Leben! Vielleicht bessere Einnahmen als bei Hartz IV und man dürfte noch jeden Test einfach absetzen ;)

    Ein Traum wird Wahr. Kennt hier nicht wer einen lockeren Steuerberater ?

    Greetz Freytag

  3. Avatar von jirjen?!

    Ich würd sagen, die Absetzbarkeit hängt von deiner Begründung ab, vom Kaffee des Sachbearbeiters und vor allem von der Verhältnismäßigkeit.
    800 € im Monat für Larifari, über den berichtet wird und dann nur 20 € Werbeeinnahmen wäre wohl unverhältnismäßig.

    Es muss halt überwiegend fürs Gewerbe sein – genauso wie die Anschaffung eines PC oder so.

  4. Avatar von Sebbi

    Ja natürlich. Aber grundsätzlich steht dem doch nichts im Wege, wenn man überhaupt zu versteuernde Einnahmen hat.
    Will man mit jemandem fein Essen gehen schreibt man einfach über die Lokalität und das Essen einen kurzen Bericht und schon sind es Geschäftsausgaben. iPhone? Geschäftsausgabe. 50 Kinobesuche a 10 Euro? Geschäftsausgabe! Oder nicht?

  5. Avatar von Sundance
    Sundance

    Was darf denn ein freier Journalist so als Kosten für Recherche etc. absetzen? Muss er nur zusehen, dass er sich das vom Kunden bezahlen lässt (und dann auch noch die Einnahme versteuern muss), oder ist das auch auf die Steuer anrechenbar?

  6. Avatar von AitschPi

    Die Idee ist nicht so weit hergeholt. Bloggen ist nichts anderes als das Füllen von einigen Spalten der Tageszeitung – ob nun eher der Laberteil oder auch Ratgeber und Kommentare. Warum sollte man da nicht auch „freier Journalist“ sein? Und als solcher beim FA gemeldet kann man u.a. die Umsatzsteuer ziehen (nicht bei Kleinunternehmerregelung, aber eben mit mehr Papierkram der USt-Anmeldungen).
    Wo liegt der Haken? Wenn das FA das als zu alber einstuft, dann wird aus dem „Freien Beruf Journalist“ eine „Liebhaberei“, also man will schon noch die Grenze zum reinen Hobby und Freizeitvergnügen ziehen. Doch die Pressefreiheit und ernsthaft gefüllte Blogs sollten das nicht so einfach machen.
    Und noch ein Haken? Ja, selbstverständlich! Denn wenn man einerseits alles nur für den Job als Schreiberling ausgibt, dann wird auch nach dem „geldwerten Vorteil“ gefahndet. Denn man hat ja selber was davon, wenn man erst in Supermärkten einkaufen geht, um die Zeit des Schlangestehens zu vergleichen, die Waren aber dann zu Hause auf dem Abendbrottisch wandern. Und bei Kinobesuchen wird es auch schwer. Liegt der Schwerpunkt auf „will darüber schreiben, bekomme aber keine Pressefreikarte“, dann Betriebsausgabe – bei „zusammen mit Freundin und Popcorn Abend geniessen und dann noch etwas drüber tippen“ eher im privaten Bereich.

    Wie schon gesagt: Man sollte mal vorsichtig beim FA vorfühlen. Aber auch nicht zu vorsichtig. Oder einen Steuerberater konsultieren – aber hier einen, der nicht sofort die Hand aufstreckt und gleichzeitig unkreativ bezüglich Internet, Blogs und ähnlichen neuartigem Kram ist.

    So, langer Text. Also nur noch ganz kurz: Keine Gewähr für inhaltliche Aussagen und Tippfehler – alles schnell getippte Meinungsablasse! ;o)

  7. Avatar von Sebbi

    Hui, danke für den ausführlichen Kommentar. Es war ja zunächst nur mal so ein Gedanke. Wenn das eigene Blog die Haupteinnahmequelle einer Person ist, dann müsste das ja wohl gehen, da dann davon auszugehen ist, dass es keine Liebhaberei ist …

    Ich frag mal nach.

  8. Avatar von Ansgar

    Hiho!

    Die Idee ist nicht neu, aber läßt sich auch nicht so eindeutig belegen oder widerlegen.

    Man sollte das wohl am ehesten mit der Absetzbarkeit von Bewirtungskosten vergleichen. Da ist es ja so, daß man die nicht in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen kann, sondern Kosten für die Bewirtung der eigenen Person z nur teilweise. Wenn man mit 2-3 Geschäftspartnern essen geht, dann akzeptiert das Finanzamt meist 80% der Kosten als Betriebsausgabe. Der Rest ist eine Privatausgabe.

    D.h. beim Geschäftsessen akzeptiert das FA die Absetzung der Kosten für das Essen der Geschäftspartner auf jeden Fall in voller Höhe, aber nur einen geringen Teil der Kosten des Selbstädnigen.

    Wenn ich nun einen Kino-Besuch absetzen wollte, dann wird das FA da auch nur einen kleinen Anteil akzeptieren, wenn überhaupt.

    Ich denke, dass müßte ein Steuerberater mal genauer auseinanderklamüsern…

    Beste Grüße
    Ansgar.