In diesem komischen Gesetz ist nun auch geregelt wie mit Daten umzugehen ist. Wahrscheinlich war das schon vorher geregelt, aber erst jetzt fällt mir das so richtig auf.
Ich zitiere einfach mal heise.de:
Gesammelte persönliche Informationen dürfen nur für Abrechnungszwecke zusammengeführt werden. Zu Werbezwecken können Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden, wenn der Nutzer dem nicht widerspricht.
Das bedeutet doch eigentlich, dass alle Statistikdienste ein Problem haben, weil hier wohl personenbezogen Daten erfasst und zusammengeführt werden. Heise schreibt in dem Artikel auch noch, dass die IP personenbezogen sei. Ich hoffe jemand geht mal vor Gericht und widerlegt das. Dann würden alle hier bei mir erfassten Daten schon mal überhaupt nicht mehr personenbezogen sein und gut ist’s …
Weiter geht’s: in Paragraph 13 des Gesetzes steht etwas davon, dass man dem Nutzer diese Datenschutzerklärung vorhalten müsse und er das protokolliert bestätigen muss. Ha! Wie stellen die sich das bei Blogs, Foren und Gästebüchern ohne Registrierung vor? Wie schon gesagt, wenn IPs keine personenbezogenen Daten wären (was sie imho nicht sind), dann wäre das ja überhaupt kein Problem. Allein in den Kommentaren kann man etwas personenbezogenes (die Mailadresse) angeben und darüber kläre ich gerne beim schreiben eines Kommentares auf. Aber das Mitloggen von Besuchen kann man so doch wirklich nicht regeln *seufz*